Im Todesfall ist Liquidität wichtig
Wie ist Ihr Vermögen für den Todesfall gebunden? Reichen die frei verfügbaren Mittel, um die fälligen Erbschaftsteuern bezahlen zu können? Ist es notwendig, dass Immobilien, die in Teilen vielleicht noch finanziert sind, zwangsveräußert werden?
Der Grundfreibetrag in Erbfällen unter Eheleuten beträgt 500.000 Euro. Hinzu kommt im Todesfall noch ein Versorgungsfreibetrag i.H.v. 256.000 Euro , der aber ggf. um Versorgungsleistungen des überlebenden Ehegatten gekürzt wird. Für Kinder gilt ein Freibetrag i.H.v. 400.000 Euro, für Enkel 200.000 Euro.
Immobilieninvestments im Todesfall
Nicht nur Selbständige, die für ihren Lebensabend selbst vorsorgen mussten, haben häufig in Immobilien investiert. Der Wert dieser Investitionen ist in den letzten Jahren zum Teil immens angestiegen. Ein Mietshaus in einer größeren Stadt erreicht aktuell leicht einen Wert in Höhe von rd. 5,0 Mio. Euro und löst für den Fall, bei dem der Ehepartner als Alleinerbe vorgesehen ist, i.d.R. Erbschaftsteuer i.H.v. 4,5 Mio. Euro x 19 Prozent , also 855.000 Euro aus.
Immobilien und Erbschaftssteuer
Ohne Testament erben die Kinder mit. Die Erbschaftssteuer reduziert sich in diesem Beispiel infolge der Freibeträge der Kinder. Sie beträgt (bei zwei Kindern) allerdings immer noch rd. 620.000 Euro. Zudem findet sich der Ehepartner in einer Erbengemeinschaft mit den beiden Kindern wieder. Allen Erben gehört das Erbe damit gemeinsam. Und noch komplexer wird es, wenn die Kinder minderjährig sind. In diesem Falle muss mitunter sogar ein gerichtlich bestellter Ergänzungspfleger eingeschaltet werden, der die Interessen minderjährigen Kinder vertritt.
Steuern sparen – Vermögen erhalten!
Sparen Sie sich und Ihren Angehörigen die vorgenannten Steuern und halten Sie das Vermögen auch für nachfolgende Generationen zusammen! Ihr (bereits besteuertes) Lebenswerk sollte nicht durch hohe Erbschaftssteuern unnötig vermindert oder zersplittert werden. Schenken Sie Immobilien daher bereits zu Lebzeiten an Kinder und/oder Enkel. Entsprechenden Rechte und Versorgungen zu Ihren Gunsten kann man sehr gut gestalten.
Ideale Bedingungen auf dem Immobilienmarkt für eine Schenkung
Die aktuelle Marktsituation ist für eine steueroptimierte Schenkung einer Immobilie ideal. Sehr oft stellen wir derzeit fest, dass die steuerliche Bewertung von Immobilien deutlich höher ist, als der aktuelle Verkehrswert. Ursache sind in vielen Fällen zu verwendende Vergleichswerte, die von örtlichen Gutachterausschüssen auf Basis von Verkäufen der letzten drei Jahre ermittelt wurden. Aktuell sind die Kaufpreise jedoch niedriger.
Aktueller Verkehrswert von Immobilien und Schenkungssteuer
Auf Antrag kann der niedrigere aktuelle Verkehrswert bei der Schenkungssteuer angesetzt werden. Zukünftige Wertsteigerungen des Objektes finden nach Übertrag auf die Kinder dann bereits bei diesen statt. Damit werden sie dann nicht mehr besteuert, wie z.B. im Erbfall, wenn man bis dahin mit dem Vermögensübertrag gewartet hat.
Schenkung und zukünftige Mietverträge
Die bei Schenkung vorbehaltenen zukünftigen Mieterträge mindern dabei nicht nur zusätzlich auch noch den Schenkungswert, sondern versorgen den Schenker auch weiterhin lebenslang. Das dann mit geschickten weiteren juristischen Gestaltungen verbunden, sichert das Vermögen auch vor Fremdeinflüssen durch Fehlentwicklungen auf der Ebene der Beschenkten. Zudem gewährleistet es dem Schenker weitere wesentliche Bestimmungsrechte.
Planen und gestalten Sie im optimalen Fall die Schenkung Ihrer Immobilie jetzt.! Die Voraussetzungen sind günstigt. Mein Team und ich steht Ihnen gerne zur Seite.