Die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist ein sensibles Thema. Sie stellt einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der überwachten Arbeitnehmer dar. Genau deshalb ist sie nur aus wichtigem Grund für einen kurzen Zeitraum erlaubt. Ein solcher Grund kann z.B. die Aufklärung von Straftaten sein.
Der Elektronikhändler Notebooksbilliger.de (NBB) könnte sich an diese strengen Vorgaben offenbar nicht gehalten haben. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen, Barbara Thiel, ist zu der Überzeugung gekommen, dass das Unternehmen mit Hauptsitz bei Hannover seine Mitarbeiter ohne Rechtsgrund überwacht hat. Die Videokameras hätten dabei u.a. Arbeitsplätze, Verkaufsräume, Lager und Aufenthaltsbereiche erfasst. Dabei liefen die Aufzeichnungen nicht nur über einen kurzen Zeitraum, sondern über mindestens zwei Jahre. Zum Teil sind auch Kunden in den Wartebereichen auf den Aufnahmen zu sehen.
Videoüberwachung nur bei begründetem Verdacht
Für die Datenschutzbeauftragte stellen die Videoaufnahmen einen schweren Verstoß gegen den Datenschutz dar. Sie verhängte deshalb ein Bußgeld in Höhe von 10,4 Millionen Euro.
Thiel folgte der Argumentation des Unternehmens nicht, dass es das Ziel der Videoaufnahmen sei, Straftaten zu verhindern und aufzuklären sowie den Warenfluss in den Lagern nachzuverfolgen. Diese Begründung war der Datenschutzbeauftragten zu pauschal.
Einerseits müssten zur Verhinderung von Diebstählen zunächst mildere Mittel, z.B. stichprobenartige Taschenkontrollen, geprüft werden. Andererseits könne eine zeitlich begrenzte Videoüberwachung nur bei einem begründeten Verdacht gegen konkrete Personen gerechtfertigt sein. Dies sei hier aber nicht der Fall gewesen. Die Videoüberwachung habe sich weder auf bestimmte Personen noch auf einen kurzen Zeitraum beschränkt. Zudem seien die Aufnahmen zum Teil älter als 60 Tage und damit deutlich länger als erforderlich gespeichert worden.
Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Für Niedersachsens Datenschutzbeauftragte liegt damit ein besonders schwerwiegender Fall von Videoüberwachung und Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter vor. Dies lasse sich auch nicht durch eine vermeintlich abschreckende Wirkung von Videoüberwachung rechtfertigen. Videoüberwachung stelle einen besonders schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar, da dadurch theoretisch das gesamte Verhalten von Mitarbeitern beobachtet und analysiert werden könne.
Hohe Bußgelder wegen Verstößen gegen DSGVO
Wegen Verstößen gegen die DSGVO können die Aufsichtsbehörden Bußgelder in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens erheben. NBB teilte bereits mit, dass es gegen den Bußgeld-Bescheid vorgehen will. Die Höhe stehe in keinem Verhältnis zu Größe und Finanzkraft des Unternehmens sowie zur Schwere des Verstoßes. Die Videoüberwachung habe das Unternehmen inzwischen rechtmäßig gestaltet.
Bevor Arbeitgeber Videoüberwachung einsetzen, muss geprüft werden, ob rechtfertigende Gründe dafür vorliegen. Verstöße gegen die DSGVO können streng sanktioniert werden und sehr teuer werden. Der aktuelle Fall aus Niedersachen erinnert an den nicht lange zurückliegenden Vorgang bei der 1&1 Telecom GmbH. Dort hatte die Datenschutzaufsicht wegen Verstößen gegen die DSGVO ein Bußgeld von 9,55 Millionen Euro verhängt. Vor Gericht erlitt die Behörde im November 2020 damit aber Schiffbruch: Das Bußgeld wurde auf 900.000 Euro herabgesetzt. Ein gerichtliches Vorgehen, wie von NBB angekündigt, lohnt sich also – im wahrsten Sinne des Wortes.