Zu wenig qualifizierte Mitarbeiter auf dem Markt
Immer häufiger können Stellen nicht mit qualifizierten Arbeitslosen besetzt werden. 2022 gab es mehr offene Stellen für qualifizierte Arbeitskräfte als qualifizierte Arbeitslose. Das ergab eine aktuelle Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IDW).
Vor allem wenn Stellen dringend neu- oder nachbesetzt werden müssen, kann das unternehmerisch zum Problem werden. Und höhere Löhne alleine reichen nicht aus, um ausreichend Anreize zu schaffen, eine bestimmte Stelle anzutreten – auch das zeigte die Studie des IDW.
Was ist eine Wechselprämie?
Gleichzeitig steigt die Zahl der Stellenanzeigen, die Antritts- bzw. Wechselprämien beinhalten – und das in nahezu allen Berufen und Qualifikationsstufen.
Grundsätzlich ist die „Wechselprämie“ kein stehender Begriff des Arbeitsrechts. Vielmehr handelt es sich um einen Oberbegriff für finanzielle Anreize für einen Jobwechsel, also dafür, einen bestehenden Arbeitsvertrag zu kündigen und einen neuen zu unterzeichnen. Alternativ werden u.a. die Begriffe Sign-On-Bonus, Willkommensbonus oder Antrittsprämie verwendet.
Wie kann eine Wechselprämie aussehen?
Eine Wechselprämie kann ganz unterschiedlich ausgestaltet sein. In der Regel wird eine einmalige Pauschalzahlung angeboten. Genauso möglich sind aber auch mehrere Teilzahlungen oder Beteiligung am Unternehmen in Form von Mitarbeiter-Beteiligungsprogrammen, Aktienoptionen etc.
Wechselprämie: sind Bedingungen zulässig?
Arbeitsrechtlich stellt sich im Zusammenhang dann häufig folgende Frage: Ist es möglich, eine Wechselprämie an Bedingungen zu knüpfen bzw. sind Rückzahlungsvereinbarungen arbeitsrechtlich zulässig?
Die Antwort auf diese Frage lautet: Ja. Es ist sogar durchaus üblich, die Zahlung einer Wechselprämie beispielsweise (gestaffelt) an eine bestimmte Dauer der Betriebszugehörigkeit zu knüpfen.
Willkürlich darf die Rückzahlungsklausel allerdings nicht sein. Denn es gelten die Grundsätze der Gerichte für Arbeitssachen zu den Grenzen wirk-samer Bindungsdauer je nach Höhe des zuge-wandten Geldbetrages. So urteilte u.a. das Arbeitsgericht Berlin schon 2012.
Wie hoch ist eine Wechselprämie?
Wie hoch eine Antrittsprämie ausfällt, liegt im Ermessen von Arbeitgeber und potenziellem neuen Arbeitnehmer. Meist werden wenigstens die finanziellen Nachteile eines Jobwechsels wie z.B. Umzugskosten, Ausfall von Sonderzahlungen etc. abgefangen. Gleichzeitig hängt die Höhe der Prämie schlichtweg von der konkreten Angebots- und Nachfragesituation ab. Regelmäßig bewegt sich die Höhe eines solchen Sign-On-Bonus allerdings zwischen drei Monatsgehältern und einem ganzen Jahresgehalt.
Kann eine Wechselprämie schaden?
Aber ist eine Wechselprämie vorbehaltlos ein gutes Mittel, qualifiziertes Personal zu akquirieren?
Sicherlich ist eine solche Prämie ein Anreiz, sollte aber nicht alleiniger Anreiz bleiben. Denn folgen neue Mitarbeiter nur dem Ruf des Geldes, kann das wegen niedrigerer Arbeitsmoral mittelfristig zu Problemen im Arbeitsverhältnis führen.
Insofern ist es unerlässlich, nicht nur finanzielle Anreize zu schaffen und „blind“ Personen einzustellen, die den Bonus „mitnehmen“.
Auch wenn der Akquisedruck hoch ist, sollten Unternehmen genau prüfen, ob Kandidaten insgesamt zum Unternehmen passen. Gleichzeitig ist es neben der Prämie wichtig, über andere Stellschrauben attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen, um qualifizierte Bewerber anzusprechen und mit einem finanziellen Anreiz nur die Entscheidung für einen attraktiven neuen Job zu erleichtern.
Das Wichtigste kurz zusammengefasst:
- Höhere Löhne allein reichen als Anreiz für einen Jobwechsel nicht aus.
- Eine Wechselprämie kann den Entschluss erleichtern, den Arbeitgeber zu wechseln.
- In Kombination mit besseren Arbeitsbedingungen bzw. anderen Anreizen kann eine Wechselprämie effizient wirken.